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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sohn des Patenonkels



MaxikingWolke22
17.06.2010, 09:19
Guten Tag,

Ich habe mich gerade gefragt, ob es für die Kinde von Patenonkel oder Patentante auch Bezeichnungen gibt. Weiß das jemand?

Icetongue
17.06.2010, 09:22
Ein anderer Begriff als Patenkind, bzw Patensohn/-Tocher ist mir persönlich nicht bekannt.

MaxikingWolke22
17.06.2010, 09:26
Patenkind bin ja ich für meinen Patenonkel, also das Patenkind ist nicht das Kind des Paten, sondern das Kind, für den er Pate ist.

Über Patensohn finde ich nichts.

Icetongue
17.06.2010, 09:47
Patenkind bin ja ich für meinen Patenonkel, also das Patenkind ist nicht das Kind des Paten, sondern das Kind, für den er Pate ist.


Ja, ich hab deine Frage vollkommen missverstanden. Zu dem was du eigentlich wissen möchtest, kann ich nichts sagen.

Keaton
17.06.2010, 11:03
Patencousin/-cousine?

Ranmaru
17.06.2010, 11:07
Da man mit denen ja nicht wirklich verwandt ist, gibt's dafür auch keine offizielle Bezeichnung. Selbst den “Patenonkel” gibt's, soweit ich weiß, gar nicht offiziell, sondern eben doch nur den Paten, die Patin, und andersherum eben die Patenkinder.
Wenn man's forcieren will, trifft Patencousin/-cousine es aber ganz gut, denke ich.

Mordechaj
17.06.2010, 14:37
Die Patenschaft ist ein Ehrenamt, deshalb kommt nur dem Inhaber eine Bezeichnung zu. Ein Patenonkel ist also nur Patenonkel, wenn er direkt Pate ist, genauso wie die Patentante direkt die Patin ist. Die Bezeichnung kommt nur demjenigen zu, der als Pate ausgewählt wird, Ehepartner müssen also beide als Paten benannt werden, wenn beide Paten sein sollen. Kinder ist davon nicht mit eingeschlossen.

Man spricht hier von geistiger Verwandtschaft. Die ist von der Blutsverwandtschaft unterschiedlich, deshalb überträgt sich der Titel eben nicht. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen, die Taufpaten erfüllen müssen und aufgrunddessen, dass sie aus freien Stücken zur Patenschaft zustimmen müssen, sind auch nur sie an die Aufgaben der Patenschaft gebunden, verstirbt der Pate also, stehen seine Verwandten nicht in der Verantwortung, seine Patenaufgaben zu übernehmen.