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Thema: Kindergeld zwischen Zivildienst und Studium!?

  1. #1

    Kindergeld zwischen Zivildienst und Studium!?

    Hallo!

    Aaaalso, ich hab gerade ein etwas komplizierteres problem: ich bin zur zeit zivi und werde mit meinem dienst am 31.3. fertig sein. da ich erst im wintersemester mit dem studium anfange, muss ich die 6 monate zwischen beiden stationen irgendwie überbrücken. besteht in irgendeiner weise die möglichkeit, für diese 6 monate kindergeld ausgezahlt zu bekommen?

    ich habe schonmal etwas gegooglet und muss sagen, ich bin etwas verwirrt.
    anscheinend ist rechtlich eine übergangszeit zwischen zwei ausbildungsstadien vorgesehen; diese darf jedoch nicht länger als 4 monate sein, um kindergeld zu bekommen. dennoch scheint es einige alternativen zu geben:

    a) sich beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. da ich allerdings noch unter 21 bin, müsste ich mich, wenn ich das richtig verstehe, ausbildungsplatzsuchend melden. da ich ja eigentlich kein wirkliches interesse an einer ausbildung (sorry, wenn das überheblich klingt), sondern einfach nur auf meinen studienplatz warte, erscheint mir diese variante allerdings etwas sinnlos - schließlich habe ich ja auch kein interesse an einer vermittlung durch das arbeitsamt an irgendeinen ausbildungsbetrieb.

    b) sich beim arbeitsamt "studienplatzsuchend" melden, in dem man mit einer bewerbung nachweist, dass man sich um einen studienplatz beworben hat und auf die zusage wartet. da ich allerdings mathe studieren will, wofür man mangels sich nc nicht bewerben, sondern nur einschreiben kann. daher müsste ich eine bewerbung (etwa für medizin) nachweisen, die aber zb. durch das fehlen eines abizeugnisses oder etwas ähnlichem nur halbherzig ist, damit ich auch nicht bei einem studiengang, der mich ja eigentlich nicht interessiert, genommen werde. diese variante erscheint mir sinnvoller als a) (weil zumindest annähernd realitäts- und wahrheitsnäher), allerdings hab ich davon nur in einem einzigen forum gelesen und muss sagen, ich finde das auch irgendwie fragwürdig.

    hat hier im forum (das ja laut klassischen internetklischees eh nur von männlichen nerds zwischen 18 und 30 besucht wird -und da schließ ich mich nicht aus -) vielleicht schon jemand die selbe situation durchgemacht und kann mir daher vielleicht einen rat geben, welche der varianten sinnvoll ist oder mir generell mal erzählen, wie man da am besten erfolge erzielt?

    ich bedanke mich schonmal für antworten

    Geändert von Orgienmeister (14.02.2009 um 17:08 Uhr)

  2. #2
    Also ich war in der Situation glaub ich als "arbeitssuchend" gemeldet, wobei ich jetzt nicht mehr meinen Hintern drauf verwetten würde. Arbeitssuchend heißt ja nicht, dass du Arbeit zugeteilt bekommst, es ist afaik nur ein rechtlicher Status.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, rufst du einfach mal bei der entsprechenden Behörde an und hoffst, dass du kein Arsch an der Strippe hast.
    Und das mit der Studienbewerbung klingt suspekt, sicherlich sind da auch Studiengänge gültig, die keinen NC haben.

  3. #3
    Kann man sich nich einschreiben und dann eine Bestätigung davon anfordern?

  4. #4
    Man hat doch ein Recht auf Kindergeld bis zum 27sten Lebensjahr, sofern das Gehalt, was man evtl. bekommt nicht über ein bestimmten Satz hinaus geht oder man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

    AFAIK muss man sich Arbeitssuchend melden, weil man das später beim Renteneintritt nachweisen muss. Ansonsten muss man länger arbeiten. (zumindest hat man mir mal sowas beim bafög-Amt gesagt, als ich meine Arbeitsnachweise für die letzten 3 Jahre vorzeigen musste)

  5. #5
    Ich bilde mir ein, wenn man einmal gearbeitet hat (Zivildienst gilt als Verdienst), bekommt man kein Kindergeld mehr. Bin mir aber nicht sicher.

    Viel Halbwissen in diesem Thread. Ruf besser bei Leuten an, die mehr Ahnung als wir haben.

  6. #6
    Zitat Zitat von La Cipolla Beitrag anzeigen
    Ich bilde mir ein, wenn man einmal gearbeitet hat (Zivildienst gilt als Verdienst), bekommt man kein Kindergeld mehr. Bin mir aber nicht sicher.

    Viel Halbwissen in diesem Thread. Ruf besser bei Leuten an, die mehr Ahnung als wir haben.
    Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 27. Lebensjahr wie bereits erwähnt (und sofern das noch nicht auf 25 runtergeregelt wurde...), wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Die Zivi-Zeit kannste sogar noch anrechnen lassen, so daß du theoretisch ab dem 27. für die Zeit noch Geld beziehen könntest wenn nötig. Mein Wissensstand ist allerdings nicht mehr allzu aktuell.

    Welche Wische du brauchst und was du so anstellen mußt, frag wirklich lieber bei den jeweiligen Behörden nach^^ Ich hatte auch ein halbes Jahr Leerlauf und mußte für den Weiterbezug zur Berufsberatung und nachweisen daß ich mich auf Ausbildungssuche befinde, ich hatte dafür aufgezeigt daß mein gewünschter Studiengang (auch kein NC) nur zum WS angeboten wird.

  7. #7
    Zivildienst oder Bundeswehr ist ja keine berufliche Ausbildung, sondern nur eine soziale Aufgabe. Wenn du damit durch bist, kannst du nicht für dein Lebensunterhalt sorgen. Von daher hast du weiterhin Anspruch auf das Kindergeld.
    Du bekommst ja auch während deiner Ausbildung weiterhin Kindergeld, sofern dein Gehalt nicht über ein bestimmten Satz liegt. Aber frag mich jetzt nicht, wie dieser Satz aussieht. Die Zeit als Azubi ist schon recht lange her und ich habs auch nur das erste Ausbildungsjahr bekommen ^^

  8. #8
    Jetzt würde ich doch gerne wissen, wie das bei Orgienmeister gelaufen ist. Hast du für die Zwischen-Monate Kindergeld bekommen. Prinzipiell kann ich den anderen nur zustimmen, meiner Meinung nach hättest du Anspruch gehabt. Hängt das vielleicht auch von deiner Versicherung ab? Wie bist du eigentlich in diesen Monaten versichert gewesen - warst du in der Familienversicherung mitversichert oder schon eine eigene kV? Das kann ja auch unter umständen mitentscheidend sein.

  9. #9
    In der Zivi-Zeit ist meist der regelmäßige Verdienst der Grund warum man kein Kindergeld mehr bekommt. Im Studium bist du wieder in einer "Ausbildung" - bekommst also Kindergeld.

    In der Zeit zwischen Abitur und Studium hab ich jedenfalls ohne Probleme Kindergeld bekommen - Mai bis Oktober - das lief über die Uni (Studentenwerk) die haben auch Versicherung und eben Kindergeld benachrichtigt das ich eingeschrieben bin und im Oktober anfange zu studieren.

    In der Zeit zwischen Studium und Zivi musst du dich also tatsächlich
    Zitat Zitat
    beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
    wenn die Uni dich (aus welchen Gründen auch immer) nicht von selbst als Student anmeldet. Musste auch eine Freundin machen, die wegen dem NC ein Jahr lang auf ihren Platz warten musste und sich mit Nebenjobs die Zeit vertrieb - arbeitssuchend ist also gar nicht sooo schlimm oder verpflichtend.

    Aber ich würd erstmal im Uni-Sekreteriat anrufen, wo du dich auch einschreibst und danach beim Kindergeldamt (die müssten dir alle halbe Jahre eh Briefe schicken, oder deinen Eltern, da ist auch die Kontaktadresse drauf) anrufen.

    Viel Erfolg, mach den Behörden ein bisschen Dampf unterm Hintern - dann klappt das schon! lg Vivi

  10. #10

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Viviane Beitrag anzeigen
    Aber ich würd erstmal im Uni-Sekreteriat anrufen, wo du dich auch einschreibst und danach beim Kindergeldamt (die müssten dir alle halbe Jahre eh Briefe schicken, oder deinen Eltern, da ist auch die Kontaktadresse drauf) anrufen.
    Ähm, die Behörden müssen dich keineswegs anschreiben. Was das Kindergeld angeht, sind du oder besser deine Eltern in der Bringschuld gegenüber dem Staat. Wenn das Behörden machen, handelt es sich dabei lediglich um Kulanz.

  11. #11
    Nunja aber sie haben ihn ja sicherlich vor einem Jahr angeschrieben, als er *kein* Kindergeld mehr erhielt. Mir war der Einschub mit dem Brief vom Amt nur wichtig damit er weiß woher er die Adresse/Nummer herbekommt.

    Aber ansonsten hast du recht BIT, die Behörden melden sich meist nur wenn sie Geld bekommen würden - und keines rausgeben müssen. *g*

  12. #12
    Ui, trifft sich gut, das Thema. Bin in einer ähnlichen Situation: Ausbildung abgeschlossen (Kaufmann Großhandel), wohne noch bei meiner Mutter und habe in den letzten 2 Jahren mein Abi nachgemacht (Fachoberschule, dann Berufsoberschule). Wollte zum Winteresemester '09 anfangen zu studieren, wurde dann aber eingezogen und bin bis zum 31. März noch bei der Bundeswehr (Grundwehrdienst). Natürlich hat man das Kindergeld gestrichen - nun die Frage: Wenn ich im Wintersemester 2010 anfangen will zu studieren, kann ich dann zur Überbrückung (ab April bin ich ja wieder "frei") Kindergeld erneut beantragen? bzw. gibt es allg. eine Möglichkeit Geld vom Staat zur Überbrückung zu bekommen, ausser, dass ich mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melde?

    Kennt sich da wer aus?

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