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Thema: Unanfechtbare Kriegsdienstverweigerung zurückziehen und zur BW gehen?Ist das möglich?

  1. #1

    Unanfechtbare Kriegsdienstverweigerung zurückziehen und zur BW gehen?Ist das möglich?

    Hallo.

    Bevor ich am kommenden Montag im zuständigen Amt anrufe, wollte ich euch um Rat fragen.

    ______________________________________________________________

    Zurzeit absolviere ich meine Ausbildung zum staatlich geprüften Medizinischen Dokumentationsassistenten und befinde mich ab September diesen Jahres im 3. Ausbildungsjahr.

    Vor einem Jahr erhielt ich den unanfechtbaren Bescheid des „Bundesamtes für Zivildienst“, dass ich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werde.

    Seit einigen Wochen mache ich mir nun konkrete Gedanken um meinen weiteren beruflichen Werdegang. Während meiner Internet-Recherche bin ich auf die Bundeswehrlaubahn des „Feldwebels im Sanitätsdienst“ gestoßen. Meine abgeschlossene Ausbildung ist, nach Angabe der Homepage der BW, als Voraussetzung geeignet.

    Wisst ihr, ob die Möglichkeit besteht, trotz meines (noch nicht abgeleisteten Zivildienstes) einen solche Richtung einzuschlagen?

    Sollte aufgrund meiner Kriegsdienstverweigerung dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, diesen „unanfechtbaren“ Bescheid rückgängig zu machen?


    Danke für eventuelle Antworten.




    Ich muss ehrlicherweise gestehen, diese Wahl vor einigen Jahren aus Gründen der Bequemlichkeit gewählt zu haben. Heute, nach mehrfachen länger andauernden Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen wäre ich, bei bestehender Möglichkeit gern bereit, auch den Wehrdienst abzuleisten.

  2. #2
    Klar, der Bund freut sich doch sogar noch diebisch, wenn du deine Meinung änderst. Setz dich einfach mit deinem Kreiswehrersatzamt in Verbindung, die verraten dir dann die weiteren Schritte. "Unanfechtbar" bedeutet nur, dass dir der Kriegsverweigererstatus nicht mehr aberkannt werden kann; aber es zwingt dich niemand, ihn zu tragen.


    Die Verweigerung ist sowieso nur noch eine Formsache, um dem Grundgesetz gerecht zu werden (die einzig überbürokratische Formsache, die ich für sehr sinnvoll halte, eben gerade weil sie dem Grundgesetz gerecht wird). Deswegen ist Bequemlichkeit auch voll in Ordnung; weil dem so ist, hat man ja auch das Prüfverfahren für die Briefwahl abgeschafft. Bequem zu sein ist seit Kurzem keine Untugend mehr in Deutschland, was schwer in Ordnung ist.

  3. #3
    Der Schrieb, der dir nach gestelltem Antrag erlaubt, zu verweigern, ist etwas missverständlich. Da steht, so weit ich weiß, dass du gegen den Beschluss, dass es dir erlaubt ist, zu verweigern, keinen Einspruch erheben darfst ... wer würde das wollen? Zum Bund kannst du in jedem Fall gehen.

    Coincidence

  4. #4
    Somit wäre es, wie ich es jetzt verstanden habe, möglich erst den Zivildienst abzuleisten und anschl. dennoch eine Laufbahn bei der BW anzustreben?

    (Dies läge jetzt allerdings nicht in meinem Interesse.)

  5. #5
    Zitat Zitat von Tempic Beitrag anzeigen
    Somit wäre es, wie ich es jetzt verstanden habe, möglich erst den Zivildienst abzuleisten und anschl. dennoch eine Laufbahn bei der BW anzustreben?

    (Dies läge jetzt allerdings nicht in meinem Interesse.)
    Nein, einfach beim KWEA anrufen, ob sie dich noch wollen und bei der Bundeswehr loslegen. Deine Verweigerung kannst du jederzeit zurückziehen, genauso, wie man bei angefangener Bundeswehrkarriere jederzeit noch verweigern kann. Der Gesetzgeber ist so schlau zu wissen, dass Gewissensgründe sich ändern können. Und wie gesagt, der Bund freut sich mit großer Wahrscheinlichkeit über dich, warum also Ersatzdienst leisten, wenn du und der Bund beide das selbe Interesse daran haben, dich eingezogen zu bekommen.

  6. #6
    Die nette Frau am anderen Ende meiner Telefonleitung war elich überfragt, verwies mich aber auf ein Informationsgespräch, zu welchem jeder Interessierte eingeladen ist.

    Werde mich Mitte September in die Räumlichkeiten des Arbeitsamtes begeben und den Worten des Leutnantns (o. Ä.) lauschen.


    Erneut vielen Dank für die schnellen Antworten. = )

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